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   VG Hamburg, 09.09.2021 - 14 A 6163/21   

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VG Hamburg, 09.09.2021 - 14 A 6163/21 (https://dejure.org/2021,39609)
VG Hamburg, Entscheidung vom 09.09.2021 - 14 A 6163/21 (https://dejure.org/2021,39609)
VG Hamburg, Entscheidung vom 09. September 2021 - 14 A 6163/21 (https://dejure.org/2021,39609)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 60 Abs 5 AufenthG, § 60 Abs 7 AufenthG, Art 3 MRK, § 3e Abs 1 AsylVfG 1992, § 4 AsylVfG 1992
    Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, auf die Zuerkennung subsidiären Schutzes und auf die Feststellung eines Abschiebungsverbotes betreffend den Libanon

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus VG Hamburg, 09.09.2021 - 14 A 6163/21
    Liegen keine persönlichen Umstände vor, die den Antragsteller von der allgemeinen, ungezielten Gewalt stärker betroffen erscheinen lassen, ist deshalb für die Gewährung subsidiären Schutzes ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich (BVerwG, Urt. v. 17.11.2011, 10 C 13/10, juris Rn. 19).

    So kann die notwendige Individualisierung ausnahmsweise bei einer außergewöhnlichen Situation eintreten, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (BVerwG, Urteil vom 17.11.2011, 10 C 13.10, juris Rn. 19ff m.w.N.).

    Außerdem muss eine wertende Gesamtbetrachtung - etwa auch im Hinblick auf die medizinische Versorgungslage - erfolgen (BVerwG, Urt. v. 17.11.2011, 10 C 13.10, juris, Rn. 23; Urt. v. 13.2.2014, 10 C 6.13, juris, Rn. 24).

    Denn die der Vorschrift zugrunde liegende Wiederholungsvermutung beruht wesentlich auf der Vorstellung, dass eine Verfolgungs- oder Schadenswiederholung - bei gleichbleibender Ausgangssituation - aus tatsächlichen Gründen naheliegt (BVerwG, Urt. v. 17.11.2011, 10 C 13/10, juris Rn. 21 zu der inhaltsgleichen Regelung in Art. 4 Abs. 4 RL 2004/83/EG; BVerwG, Urt. v. 4.7.2019, 1 C 33/18, juris Rn.16).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2020 - A 11 S 2042/20

    Abschiebungsverbot für einen leistungsfähigen, erwachsenen afghanischen Mann

    Auszug aus VG Hamburg, 09.09.2021 - 14 A 6163/21
    Auch schlechte humanitäre Verhältnisse können eine Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellen (BVerwG, Urt. v. 4.7.2019, 1 C 45.18, juris Rn. 12; OVG Hamburg, Urt. v. 25.3.2021, 1 Bf 388/19.A, juris Rn. 49; VGH Mannheim, Urt. v. 17.12.2020, A 11 S 2042/20, juris Rn. 22 - 28 m.w.N.).

    Stellen die dortigen Verhältnisse einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK dar, ist zu prüfen, ob auch in anderen Landesteilen derartige Umstände vorliegen (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 17.12.2020, A 11 S 2042/20, juris Rn. 22 - 28, 0VG Bremen, Urteile v. 24.11.2020,1 LB 351/20, juris Rn. 27, v. 22.9.2020, 1 LB 258/20, juris Rn. 27, u. v. 26.6.2020, 1 LB 57/20, juris Rn. 58).

    b) Einer Entscheidung zum nationalen Abschiebungshindernis aus § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bedarf es nicht, da es sich bei den Abschiebungsverboten aus § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG um einen einheitlichen Streitgegenstand handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.9.2011, 10 C 14.10, juris Rn. 17; VGH Mannheim, Urt. v. 17.12.2020, A 11 S 2042/20, juris Rn. 121).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus VG Hamburg, 09.09.2021 - 14 A 6163/21
    Auch schlechte humanitäre Verhältnisse können eine Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellen (BVerwG, Urt. v. 4.7.2019, 1 C 45.18, juris Rn. 12; OVG Hamburg, Urt. v. 25.3.2021, 1 Bf 388/19.A, juris Rn. 49; VGH Mannheim, Urt. v. 17.12.2020, A 11 S 2042/20, juris Rn. 22 - 28 m.w.N.).

    Eine Verletzung des Art. 3 EMRK kommt in besonderen Ausnahmefällen auch bei "nichtstaatlichen" Gefahren aufgrund prekärer Lebensbedingungen in Betracht, bei denen ein "verfolgungsmächtiger Akteur" i. S. d. § 3c AsylG fehlt, wenn die humanitären Gründe gegen die Ausweisung "zwingend" sind mit Blick auf die allgemeine wirtschaftliche Lage und die Versorgungslage betreffend Nahrung, Wohnraum und Gesundheitsversorgung (BVerwG, Urt. v. 4.7.2019, a.a.O., Rn. 12).

    In seiner jüngeren Rechtsprechung zu Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union stellt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urteile. v.19.3.2019, C-297/17 u.a. -, juris Rn. 89 ff. und C-163/17, juris Rn. 91 ff.) darauf ab, ob sich die betroffene Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not" befindet, "die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre" (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 4.7.2019, a.a.O., Rn. 12; BVerwG, Beschl. v. 8.8.2018, 1 B 25.18, juris Rn. 11).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Hamburg, 09.09.2021 - 14 A 6163/21
    Maßgeblicher Bezugspunkt für die Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3 AsylG ist die Herkunftsregion des Betroffenen, in die er typischerweise zurückkehren wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.2013, 10 C 15/12, juris Rn. 13).

    Bei der Prüfung, ob ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK vorliegt, ist grundsätzlich auf den gesamten Abschiebungszielstaat abzustellen und zunächst zu prüfen, ob solche Umstände an dem Ort vorliegen, an dem die Abschiebung endet (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.2013, 10 C 15.12, juris Rn. 26 m.w.N.).

  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VG Hamburg, 09.09.2021 - 14 A 6163/21
    Das Vorliegen einer solchen Bedrohung kann ausnahmsweise als gegeben angesehen werden, wenn der den bestehenden bewaffneten Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Zivilperson bei einer Rückkehr in das betreffende Land oder gegebenenfalls in die betroffene Region allein durch ihre Anwesenheit tatsächlich Gefahr liefe, einer solchen Bedrohung ausgesetzt zu sein (EuGH, Urt. v. 17.1.2009, C-465/07, juris Rn. 43).

    Eine Individualisierung kann sich insbesondere aus gefahrerhöhenden persönlichen Umständen in der Person des Schutzsuchenden ergeben, die ihn von der allgemeinen, ungezielten Gewalt stärker betroffenen erscheinen lassen (vgl. nur EuGH, Urt. v. 17.2.2009, C-465/07, juris Rn. 36ff; Urt. v. 30.1.2014, C-285/12, juris Rn. 31).

  • OVG Hamburg, 25.03.2021 - 1 Bf 388/19

    Erfolglose Klage eines jungen, erwachsenen, gesunden und alleinstehenden Mannes

    Auszug aus VG Hamburg, 09.09.2021 - 14 A 6163/21
    Auch schlechte humanitäre Verhältnisse können eine Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellen (BVerwG, Urt. v. 4.7.2019, 1 C 45.18, juris Rn. 12; OVG Hamburg, Urt. v. 25.3.2021, 1 Bf 388/19.A, juris Rn. 49; VGH Mannheim, Urt. v. 17.12.2020, A 11 S 2042/20, juris Rn. 22 - 28 m.w.N.).

    Die Verschlechterung des Gesundheitszustandes muss dabei nicht nur schwerwiegend und irreversibel sein, sondern auch "schnell" eintreten, d.h. bei wertender Betrachtung muss ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Verschlechterung des Gesundheitszustandes und der Abschiebung bestehen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 25. März 2021, 1 Bf 388/19.A, juris Rn.49, m.w.N.).

  • BVerwG, 13.02.2014 - 10 C 6.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Änderung des Asylverfahrensgesetzes;

    Auszug aus VG Hamburg, 09.09.2021 - 14 A 6163/21
    Außerdem muss eine wertende Gesamtbetrachtung - etwa auch im Hinblick auf die medizinische Versorgungslage - erfolgen (BVerwG, Urt. v. 17.11.2011, 10 C 13.10, juris, Rn. 23; Urt. v. 13.2.2014, 10 C 6.13, juris, Rn. 24).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 33.18

    Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen

    Auszug aus VG Hamburg, 09.09.2021 - 14 A 6163/21
    Denn die der Vorschrift zugrunde liegende Wiederholungsvermutung beruht wesentlich auf der Vorstellung, dass eine Verfolgungs- oder Schadenswiederholung - bei gleichbleibender Ausgangssituation - aus tatsächlichen Gründen naheliegt (BVerwG, Urt. v. 17.11.2011, 10 C 13/10, juris Rn. 21 zu der inhaltsgleichen Regelung in Art. 4 Abs. 4 RL 2004/83/EG; BVerwG, Urt. v. 4.7.2019, 1 C 33/18, juris Rn.16).
  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VG Hamburg, 09.09.2021 - 14 A 6163/21
    In seiner jüngeren Rechtsprechung zu Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union stellt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urteile. v.19.3.2019, C-297/17 u.a. -, juris Rn. 89 ff. und C-163/17, juris Rn. 91 ff.) darauf ab, ob sich die betroffene Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not" befindet, "die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre" (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 4.7.2019, a.a.O., Rn. 12; BVerwG, Beschl. v. 8.8.2018, 1 B 25.18, juris Rn. 11).
  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus VG Hamburg, 09.09.2021 - 14 A 6163/21
    In seiner jüngeren Rechtsprechung zu Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union stellt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urteile. v.19.3.2019, C-297/17 u.a. -, juris Rn. 89 ff. und C-163/17, juris Rn. 91 ff.) darauf ab, ob sich die betroffene Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not" befindet, "die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre" (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 4.7.2019, a.a.O., Rn. 12; BVerwG, Beschl. v. 8.8.2018, 1 B 25.18, juris Rn. 11).
  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

  • BVerwG, 20.05.2020 - 1 C 11.19

    Abschiebungsschutz; Akteur; Aufklärung; Bürgerkrieg; EuGH-Vorlage;

  • EuGH, 30.01.2014 - C-285/12

    Im Unionsrecht ist der Begriff "innerstaatlicher bewaffneter Konflikt" gegenüber

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

  • BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 24.08

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; Humanitäres Völkerrecht;

  • BVerwG, 05.05.2009 - 10 C 21.08

    Beweiserleichterung; Beweislastumkehr; Familienflüchtlingsschutz;

  • OVG Bremen, 24.11.2020 - 1 LB 351/20

    Afghanistan: Berufung abgewiesen; Abschiebungsverbot wegen fehlender Möglichkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2016 - 9 A 653/11

    Widerruf der Gewährung der Asylanerkennung eines türkischen Staatsangehörigen mit

  • OVG Bremen, 22.09.2020 - 1 LB 258/20

    Abschiebungsverbot für alleinstehenden jungen Mann; Auswirkungen der

  • OVG Bremen, 26.05.2020 - 1 LB 57/20

    Abschiebungsverbot nach Afghanistan - Abschiebungsverbot; Asyl Afghanistan;

  • VG Berlin, 19.02.2020 - 38 K 253.19
  • VG Magdeburg, 22.07.2020 - 9 A 299/18

    Keine Flüchtlingsanerkennung von staatenlosen Palästinensern aus dem Libanon.

  • VG Ansbach, 18.08.2020 - AN 17 K 20.30137

    Implizite Anordnung des Einreise- und Aufenthaltsverbots durch behördliche

  • VG Bremen, 08.12.2020 - 1 V 1087/20
  • VG Hannover, 10.11.2023 - 13 A 108/22

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot (verneint); Familiäre Bindungen im

    Zur Darstellung der aktuellen Situation im Libanon verweist er unter anderem auf die Entscheidung des VG Hamburg, Urteil vom 9. September 2021 - 14 A 6163/21 -, und die Entscheidung des VG Göttingen, Urteil vom 27. September 2021 - 1 A 35/19 -.

    Dabei sind die Verhältnisse im ganzen Land in den Blick zu nehmen sowie die Verhältnisse am Zielort der Abschiebung zu prüfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15/12 - juris Rn. 38; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Juli 2014 - 9 LB 2/13 - juris Rn. 26; zur Lage im Libanon vgl. auch die Beschreibung in VG Hamburg, Urteil vom 9. September 2021 - 14 A 6163/21 - juris Rn. 37 ff.; VG Stuttgart, Urteil vom 14. Dezember 2022 - A 7 K 3714/20 - juris Rn. 48 ff.; VG Saarlouis, Urteil vom 27. Januar 2023 - 3 K 1208/22 -, juris Rn. 29 ff.).

    Insoweit sind die wirtschaftliche Lage und die Versorgungslage im Libanon zwar sehr schlecht (vgl. zum Ganzen: VG Göttingen, Urteil vom 27. September 2021 - 1 A 35/19 - juris Rn. 24 ff.; VG Hamburg, Urteil vom 9. September 2021 - 14 A 6163/21 -, juris Rn. 37 ff.).

  • VG Hannover, 06.11.2023 - 13 A 1092/21

    Abschiebeandrohung; Abschiebungsverbot (verneint); Familienasyl; humanitäre Lage;

    Dabei sind die Verhältnisse im ganzen Land in den Blick zu nehmen sowie die Verhältnisse am Zielort der Abschiebung zu prüfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15/12 - juris Rn. 38; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Juli 2014 - 9 LB 2/13 - juris Rn. 26; zur Lage im Libanon vgl. auch die Beschreibung in VG Hamburg, Urteil vom 9. September 2021 - 14 A 6163/21 - juris Rn. 37 ff.; VG Stuttgart, Urteil vom 14. Dezember 2022 - A 7 K 3714/20 - juris Rn. 48 ff.; VG Saarlouis, Urteil vom 27. Januar 2023 - 3 K 1208/22 -, juris Rn. 29 ff.).

    Insoweit sind die wirtschaftliche Lage und die Versorgungslage im Libanon zwar sehr schlecht (vgl. zum Ganzen: VG Göttingen, Urteil vom 27. September 2021 - 1 A 35/19 - juris Rn. 24 ff.; VG Hamburg, Urteil vom 9. September 2021 - 14 A 6163/21 -, juris Rn. 37 ff.).

  • VG Potsdam, 29.08.2023 - 8 K 2551/20
    Eine Unterstützung durch im Ausland lebende Familienangehörige ist in Anbetracht der im libanesischen Bankensystem "eingefrorenen Konten" (BfA, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation - Libanon, 1. März 2023, Seite 60) faktisch kaum möglich (vgl. zu dieser Bewertung auch VG Dresden, Urteil vom 15. Dezember 2021 - 11 K 359/19.A -, juris Rn. 45; VG Hamburg, Urteil vom 9. September 2021 - 14 A 6163/21 -, juris Rn. 51).

    So können diese Hilfen insbesondere angesichts des inflationsbedingt extrem hohen Preisniveaus nicht als alleinige Lebensgrundlage dienen (vgl. zu dieser Bewertung auch VG Hamburg, Urteil vom 9. September 2021 - 14 A 6163/21 -, juris Rn. 51).

  • VG Berlin, 29.06.2022 - 34 K 74.21
    Es gibt keine hinreichenden Anhaltspunkte, dass im Libanon ein solches Niveau an Gewalt vorliegt, dass die Kläger allein aufgrund ihrer Anwesenheit dort einer ernsthaften Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt wären (vgl. VG Dresden, Urteil vom 21. Juli 2021 - 11 K 1030/17.A - juris Rn. 61; VG Hamburg, Urteil vom 9. September 2021 - 14 A 6163/21 - juris Rn. 28 ff.).

    Hinreichende Anhaltspunkte, dass es der libanesischen Bevölkerung allgemein nicht mehr möglich ist, ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen und deswegen allgemein die konkrete Gefahr von Hunger und Entbehrungen besteht, liegen nicht vor (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 16. Juni 2021 - 1 A 476/17 - juris, UA S. 16; siehe auch VG Göttingen, Urteil vom 27. September 2021 - 1 A 35/19 - juris Rn. 28 f.; VG Hamburg, Urteil vom 9. September 2021 - 14 A 6163/21 - juris Rn. 50 f.).

  • VG Potsdam, 06.05.2022 - 8 K 5781/17
    Eine Unterstützung durch im Ausland lebende Familienangehörige ist in Anbetracht der im libanesischen Bankensystem eingefrorenen Konten faktisch kaum möglich (vgl. VG Dresden, Urteil vom 15. Dezember 2021 - 11 K 359/19.A -, juris Rn. 45; VG Hamburg, Urteil vom 9. September 2021 - 14 A 6163/21 -, juris Rn. 51).

    Sie können aber insbesondere angesichts des inflationsbedingt extrem hohen Preisniveaus nicht als alleinige und dauerhafte Lebensgrundlage dienen (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 9. September 2021 - 14 A 6163/21 -, juris Rn. 51).

  • VG Berlin, 06.12.2021 - 34 K 433.20
    Es gibt keine hinreichenden Anhaltspunkte, dass im Libanon ein solches Niveau an Gewalt vorliegt, dass den Klägern allein aufgrund seiner Anwesenheit dort einer ernsthaften Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt wäre (vgl. VG Dresden, Urteil vom 21. Juli 2021 - 11 K 1030/17.A - juris Rn. 61; VG Hamburg, Urteil vom 9. September 2021 - 14 A 6163/21 - juris Rn. 28 ff.).

    Hinreichende Anhaltspunkte, dass es der libanesischen Bevölkerung allgemein nicht mehr möglich ist, ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen und deswegen allgemein die konkrete Gefahr von Hunger und Entbehrungen besteht, liegen nicht vor (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 16. Juni 2021 - 1 A 476/17 - juris, UA S. 16; siehe auch VG Göttingen, Urteil vom 27. September 2021 - 1 A 35/19 - juris Rn. 28 f.; VG Hamburg, Urteil vom 9. September 2021 - 14 A 6163/21 - juris Rn. 50 f.).

  • VG Berlin, 24.11.2021 - 34 K 326.18
    Es gibt auch für den aktuellen Zeitraum keine hinreichenden Anhaltspunkte, dass im Libanon ein solches Niveau an Gewalt vorliegt, dass der Kläger allein aufgrund seiner Anwesenheit dort einer ernsthaften Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt wäre (vgl. VG Dresden, Urteil vom 21. Juli 2021 - 11 K 1030/17.A - juris Rn. 61; VG Hamburg, Urteil vom 9. September 2021 - 14 A 6163/21 - juris Rn. 28 ff.).
  • VG München, 04.02.2022 - M 22 K 16.34964

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für UNRWA-registrierte staatenlose

    Insoweit bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen extremistischen Gruppierungen in den Lagern auftreten und bei den geschilderten Auseinandersetzungen in Vergangenheit auch Unbeteiligte getötet wurden, vermag das Gericht derzeit nicht zu erkennen, dass diese Opfer eine so große Zahl erreicht hätten, dass davon auszugehen wäre, dass ein solches Niveau an Gewalt vorliegt dass jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem Lager und der Region konkret mit einer Gefahr für Leib oder Leben bedroht wäre(vgl. VG Dresden, U.v. 21.7.2021 - 11 K 1030/17.A - juris Rn. 61; VG Hamburg, U.v. 9.9.2021 - 14 A 6163/21 - juris Rn. 28 ff.).
  • OVG Sachsen, 06.09.2023 - 3 B 141/23

    Ukraine; Libanon; Herkunftsland

    Vor diesem Hintergrund habe das Verwaltungsgericht Hamburg bereits am 9. September 2021 (- 14 A 6163/21 -) auch in Bezug auf einen jungen, arbeitsfähigen Mann das Vorliegen von Abschiebungshindernissen festgestellt.
  • VG München, 14.04.2022 - M 22 K 16.36503

    Herkunftsland: Libanon, Schutz und Beistand durch UNRWA für staatenlose

    Insoweit bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen extremistischen Gruppierungen in den Lagern auftreten und bei den geschilderten Auseinandersetzungen in Vergangenheit auch Unbeteiligte getötet wurden, vermag das Gericht derzeit nicht zu erkennen, dass diese Opfer eine so große Zahl erreicht hätten, dass davon auszugehen wäre, dass ein solches Niveau an Gewalt vorliegt dass jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem Lager und der Region konkret mit einer Gefahr für Leib oder Leben bedroht wäre(vgl. VG Dresden, U.v. 21.7.2021 - 11 K 1030/17.A - juris Rn. 61; VG Hamburg, U.v. 9.9.2021 - 14 A 6163/21 - juris Rn. 28 ff.).
  • VG München, 24.05.2022 - M 22 K 18.32125

    Verfolgung palästinensischer Flüchtlinge im Libanon

  • VG München, 31.03.2022 - M 22 K 17.45476

    Erfolglose Asylklage eines staatenlosen Palästinensers aus dem Libanon

  • VG Göttingen, 22.12.2021 - 1 A 74/21

    Abschiebungsverbot; Libanon; Scheidung; Unterhalt; Verelendung

  • VG Berlin, 12.12.2022 - 34 K 204.21

    Libanon: Widerruf des Abschiebungsverbotes für eine staatenlose Palästinenserin

  • VG Göttingen, 27.09.2021 - 1 A 35/19

    Abschiebungsverbot; Libanon; Wirtschaftskrise

  • VG Berlin, 14.03.2022 - 34 K 422.18

    Abschiebung in den Libanon: Abschiebungsverbot für eine staatenlose

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